Behörde 2024-2028
Nach der Gemeindeordnung besteht die evangelische Kirchenvorsteherschaft aus fünf bis sieben Mitgliedern und den beiden Amtsträgern.
Die Anzahl der Mitglieder wird durch die Kirchgemeindeversammlung bestimmt. Eine Änderung der Anzahl der Mitglieder ist rechtzeitig vor Beginn der neuen Amtsdauer durch die Kirchgemeindeversammlung zu beschliessen.
Die Kirchenvorsteherschaft 2024-2028 wurde an der Kirchgemeindeversammlung vom 30.04.2024 gewählt und am 14. Mai 2024 durch den Evangelischen Kirchenrat des Kantons Thurgau bestätigt. Die Amtsdauer ist vom 1. Juni 2024 bis am 31. Mai 2028. Wir sind eine kollegiale Behörde welche immer für unsere Kirchbürgerinnen und Kirchbürger vor und hinter den Kulissen tätig ist. Ihre Anliegen sind uns wichtig und Sie können uns jederzeit kontaktieren. Wir werden diese dann in unseren monatlichen Vorsteherschaftssitzungen besprechen. Wir tragen Sorge zur rechten Verkündigung des Evangeliums.
Die Aufsichtskommission (Behörde ohne Amtsträger) kümmert sich um die Anstellungsbedingungen der Amtsträger.
Die paritätische Pflegekommission (evang. und kath. Behörden) verwaltet die gemeinsamen Liegenschaften und organisiert die ökumenischen Anlässe.
Das ist unsere Behörde (Stand Juni 2024).
Die Anzahl der Mitglieder wird durch die Kirchgemeindeversammlung bestimmt. Eine Änderung der Anzahl der Mitglieder ist rechtzeitig vor Beginn der neuen Amtsdauer durch die Kirchgemeindeversammlung zu beschliessen.
Die Kirchenvorsteherschaft 2024-2028 wurde an der Kirchgemeindeversammlung vom 30.04.2024 gewählt und am 14. Mai 2024 durch den Evangelischen Kirchenrat des Kantons Thurgau bestätigt. Die Amtsdauer ist vom 1. Juni 2024 bis am 31. Mai 2028. Wir sind eine kollegiale Behörde welche immer für unsere Kirchbürgerinnen und Kirchbürger vor und hinter den Kulissen tätig ist. Ihre Anliegen sind uns wichtig und Sie können uns jederzeit kontaktieren. Wir werden diese dann in unseren monatlichen Vorsteherschaftssitzungen besprechen. Wir tragen Sorge zur rechten Verkündigung des Evangeliums.
Die Aufsichtskommission (Behörde ohne Amtsträger) kümmert sich um die Anstellungsbedingungen der Amtsträger.
Die paritätische Pflegekommission (evang. und kath. Behörden) verwaltet die gemeinsamen Liegenschaften und organisiert die ökumenischen Anlässe.
Das ist unsere Behörde (Stand Juni 2024).
Präsidium
Präsidium / Personal / Öffentlichkeitsarbeit
Mitglieder
Vizepräsidium / Liegenschaften
Kirche, Kind Jugend (KKJ)
Finanzen / Erwachsenenbildung
Ökumene
Aktuariat / Mission
Pfarramt / Seniorenarbeit / Diakonie
Pfarramt / Kirchenmusik
Kirche, Kind Jugend (KKJ)
Finanzen / Erwachsenenbildung
Ökumene
Aktuariat / Mission
Pfarramt / Seniorenarbeit / Diakonie
Pfarramt / Kirchenmusik